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Unternehmensberatung

Brandschutz nach TRVB
Brandschutz - ein anspruchsvolles Aufgabengebiet

Brandschutz nach TRVB

“Dieser Fachbereich umfasst bauliche, technische und organisatorische Vorkehrungen , die dem vorbeugenden und unmittelbaren Brandschutz, dem Schutz für den Fall eines Gasaustritt, der Objekträumung im Schadensfall, sowie der Schutz von Gefahren in Folge von Witterungsbedingungen wie z.B. starke Regenfälle, Schneelast, Hochwasser, Gasgebrechen in Wohn- sowie Gesamtanlagen dienen.

In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung, unter Berücksichtigung der Betriebsart, getroffen werden.

In einer Arbeitsstätte sind geeignete Löschhilfen welche dem Stand der Technik entsprechen bereitzuhalten. Eine entsprechende Anzahl von ArbeitnehmerInnen muss mit der Handhabung der Löschhilfen vertraut sein.

Die Behörde hat die Bestellung eines/einer Brandschutzbeauftragten und erforderlichenfalls einer Ersatzperson sowie, falls dies nicht ausreicht, weitere geeignete Maßnahmen vorzuschreiben, wenn dies auf Grund besonderer Verhältnisse für einen wirksamen Schutz der ArbeitnehmerInnen erforderlich ist

Wir unterstützen sie und übernehmen gerne diese verantwortungsvolle Rolle für sie. Unser Kernkompetenzen sind unter anderem:

Brandschutzpläne
Brandschutzordnungen
Erstunterweisungen
monatliche Rundgänge
Unterweisungen für Arbeiten in explosionsgefährdeten Atmosphären
externer Brandschutzbeauftragter

Die Gefahrenvermeidung und der dazugehörige Brandschutz haben eine vorbeugende und eine Gefahren vermeidende Komponente, die auf gesetzlichen Verpflichtungen aufgebaut wird. Die verschiedenen Schutzmaßnahmen wie Beispielweise Fluchtwegen, Feuerwiderstände ergeben sich aus behördlichen Genehmigungen und rechtlichen Bestimmungen die verpflichtend einzuhalten sind.