ALLES AUS EINER HAND
“Objektsicherheitsprüfungen gemäß ÖNORM B1300 für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen„
Typische Anwendungsbereiche:
Vermietete Wohngebäude
Altenheime
Pflegeheime
Unterkünfte
“Objektsicherheitsprüfungen gemäß ÖNORM B 1301 für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen„
Typische Anwendungsbereiche:
Bürogebäude / Betriebsgebäude
Gemeindezentrum
Bildungseinrichtungen
Verkehrssicherungspflicht lt. ABGB
ABGB §1319 (Verkehrssicherungspflicht oder Bauwerkshaftung)
„Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatze verpflichtet, wenn die Ereignung die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe.“
ABGB §1293 – §1295, §1298
ÖNORM B1300 / B1301
„Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Die Liegenschafts- bzw. Eigentümergemeinschaften sind daher mit zahlreichen Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten konfrontiert, um für den sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu
tragen und den vom Grundstück und/oder dem Wohngebäude ausgehenden Gefahren entgegenwirken zu können sowie erkennbare Gefahren zu verhindern.“
Objektsicherheit wird in vier verschiedene Fachbereiche eingeteilt. Die Checklisten der ÖNORMEN B 1300 und B 1301 umfassen bauliche, technische und organisatorische Vorkehrungen in den Bereichen:
Technische Objektsicherheit
zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen und sicheren Gebäudesubstanz.
Gefahrenvermeidung und Brandschutz
sowohl vorbeugend als auch unmittelbar, im Falle von Gasaustritt, im Gefahrenfall sowie in Folge von Witterungsbedingungen.
Gesundheits- und Umweltschutz
zur Bewahrung gesunder und im Einklang mit Regelungen des Umweltschutzes stehender (Lebens- und Arbeits-)Bedingungen.
Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
in Zusammenhang mit Einbruchs- und Zutrittsschutz, Zivilschutz und dem Schutz vor Naturgefahren.