Consulting

Unternehmensberatung

Explosionssschutz
Arbeiten in explosionsfähigen Atmosphären

Vexat

Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) regelt den Explosionsschutz am Arbeitsplatz und betrifft alle Betriebe, in denen die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereichs durch brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube möglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob solche Gefährdungen dauerhaft, gelegentlich oder nur in seltenen Fällen auftreten können. In diesem Seminar erhalten Sie umfassende Einblicke in die gesetzlichen Grundlagen und die Rolle fachkundiger Personen, sodass Sie Ihre Anlage im Hinblick auf Explosionsschutz richtig beurteilen können.

Ihre Aufgaben gemäß VEXAT:

Koordinierungspflicht: Verantwortung für die Planung und Überwachung des Explosionsschutzes
Vorschriften für Arbeitsmittel und Arbeitsstätten: Richtlinien für sichere Arbeitsmittel und -umgebung
Zoneneinteilung und Kennzeichnung der Bereiche: Klassifizierung von Gefahrenzonen und Kennzeichnung für den Explosionsschutz
Beurteilung von Explosionsrisiken: Ermittlung und Bewertung von Risiken im Betrieb

Unsere Leistungen für Sie:

Evaluierung: Analyse und Beurteilung von potenziellen Gefährdungen in Ihrem Betrieb
Gesetzliche Prüfgrundlagen: Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften
Verantwortungen: Klärung der Verantwortlichkeiten im Explosionsschutz
Aufgaben von fachkundigen Personen nach § 6 VEXAT: Unterstützung bei der Bestimmung der erforderlichen Fachkenntnisse
Mängelbehebungen und Aktualisierung: Empfehlungen zur Behebung von Mängeln und regelmäßige Aktualisierungen
Unterweisungspflicht des Arbeitgebers: Hilfe bei der Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
Arbeitskleidung und PSA: Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und geeigneter Arbeitskleidung
Explosionsschutzdokumente: Unterstützung bei der Erstellung und Pflege von Explosionsschutzdokumenten

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihre Anlage – mit der richtigen Schulung und einer fundierten Strategie für den Explosionsschutz.