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Unternehmensberatung

Explosionssschutz
Arbeiten in explosionsfähigen Atmosphären

Vexat

Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT)

    Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) regelt den Explosionsschutz am Arbeitsplatz. Diese Verordnung betrifft jeden Betrieb, bei dem die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches durch das Verwenden von brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben möglich ist. Dabei ist es unerheblich, ob explosionsgefährdete Bereiche ständig, gelegentlich oder nur selten bzw. kurzfristig auftreten können. In diesem Seminar lernen Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben von fachkundigen Personen, sodass Sie für Ihre individuelle Anlage eine Übersicht zur Thematik erlangen.

      Ihre Aufgaben:

        Koordinierungspflicht
        Vorschriften für Arbeitsmittel und Arbeitsstätten
        Zoneneinteilung und Kennzeichnung der Bereiche
        Beurteilung von Explosionsrisken

          Wir übernehmen für sie gerne Themen wie

            Evaluierung
            Gesetzliche Prüfgrundlagen
            Verantwortungen
            Aufgaben von fachkundigen Personen nach § 6 VEXAT
            Mängelbehebungen und Aktualisierung
            Unterweisungspflicht des Arbeitgebers
            Arbeitskleidung PSA
            Explosionsschutzdokumente