Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) regelt den Explosionsschutz am Arbeitsplatz. Diese Verordnung betrifft jeden Betrieb, bei dem die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches durch das Verwenden von brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben möglich ist. Dabei ist es unerheblich, ob explosionsgefährdete Bereiche ständig, gelegentlich oder nur selten bzw. kurzfristig auftreten können. In diesem Seminar lernen Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben von fachkundigen Personen, sodass Sie für Ihre individuelle Anlage eine Übersicht zur Thematik erlangen.
Ihre Aufgaben:
Koordinierungspflicht
Vorschriften für Arbeitsmittel und Arbeitsstätten
Zoneneinteilung und Kennzeichnung der Bereiche
Beurteilung von Explosionsrisken
Wir übernehmen für sie gerne Themen wie
Evaluierung
Gesetzliche Prüfgrundlagen
Verantwortungen
Aufgaben von fachkundigen Personen nach § 6 VEXAT
Mängelbehebungen und Aktualisierung
Unterweisungspflicht des Arbeitgebers
Arbeitskleidung PSA
Explosionsschutzdokumente