Wanderschuhe Nature awakes
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Unternehmensberatung

Rechtliche Hinweise

  1. Geltung

1.1     Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3     Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4     Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1     Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3     Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2     Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

  1. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1     Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2     Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

  1. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2     Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

  1. Schutz des geistigen Eigentums

6.1     Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer  (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2     Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  1. Gewährleistung

7.1     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2     Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

  1. Haftung / Schadenersatz

8.1     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2     Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3     Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4     Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

  1. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2     Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4     Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

  1. Honorar

10.1   Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmens-berater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2   Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3   Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4   Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5   Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

10.6   Angebotsbedingung: Grundlegend sind alle groben Planungen unentgeltlich. Bei Detaillierten Angeboten und Anfrage die nicht alltäglich sind, werden 10% des Angebotes in Rechnung gestellt und bei der Schlussrechnung nach erteiltem Auftrag wieder gegen gerechnet.

  1. Elektronische Rechnungslegung

11.1   Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

  1. Dauer des Vertrages

12.1   Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2   Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

  1. Schlussbestimmungen

13.1   Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2   Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3   Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens-beraters) zuständig.

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden

können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen

rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Wanderschuhe Nature awakes
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare und Trainings

Rechtliche Hinweise

  1. Geltung

1.1   Die Leistungen und Angebote für Seminare und Trainings basieren ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur akzeptiert, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

  1. Grundsätzliches

2.1   Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigenverantwortlicher Basis, und dient in keinem Fall als Ersatz für ärztliche Behandlungen. Eine physische und psychische Gesundheit ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Trainings. Bei den Seminaren/Trainings ist keine Kranken- und Unfallversicherung enthalten. Die TeilnehmerInnen verfügen über eigene Unfall – Haftpflichtversicherungen.

  1. Anmeldungen

3.1   Anmeldungen zu den Veranstaltungen können per E-Mail sowie über das Kontaktformular erfolgen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder der Auftragserteilung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

3.2   Bei Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen für die Teilnahme maßgeblich.

  1. Teilnehmerbeitrag bei Seminaren oder Trainings

4.1   Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur bei nachweislich erfolgter, vollständiger Zahlung möglich.

  1. Bankverbindung in Österreich

5.1 Unsere Bankverbindung erfahren Sie im Rahmen der Anmeldung bzw. auf Anfrage per Email oder über unser Kontaktformular auf der Homepage.

5.2 Sollten Sie Ihre Einzahlungen von einem anderen Land als Österreich tätigen, so ist die Einzahlung so zu wählen, dass nach Abzug aller Bankspesen der zu entrichtende Seminarbeitrag am Konto einlangt. Die Bankspesen gehen zu Lasten des Seminarteilnehmers.

  1. Firmenaufträge

6.1 Die Auftragserteilung ausschließlich per E-Mail erfolgen. Zahlungstermin ist 14 Tage nach Rechnungserhalt. Die Rechnungen sind abzugs- und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden als Ersatz alle Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet.

  1. Stornierungen

7.1 Stornierungen werden nur per E-Mail und über das Kontaktformular auf der Homepage entgegengenommen. Sollte ein Teilnehmer am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet. Bei Stornierungen innerhalb der 3 Wochen vor Seminarbeginn werden 10 % des Seminarbetrages, innerhalb von zwei Wochen 25 % des Seminarbeitrages und innerhalb von einer Woche vor Seminarbeginn 40 % in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen ab 1 Tag vor der Veranstaltung bzw. danach oder bzw. bei Nichterscheinen wird der komplette Veranstaltungsbetrag fällig.

  1. Änderungen im Veranstaltungsprogramm oder Veranstaltungsabsage

8.1 Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorische oder wetterbedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindesteilnehmerzahl ab. Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen behalten wir uns vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

8.2 Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen, reine Vermögensschäden und sonstige Ansprüche sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bei Seminaren. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Konto. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert.

  1. Ausschluss von einer Veranstaltung

9.1 Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, sind wir dazu berechtigt TeilnehmerInnen aus wichtigen Gründen (z.B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störung der Veranstaltung) von der Veranstaltung auszuschließen..

9.2 Sowie Teilnehmer, die offensichtlich unter reaktionsmindernden Einflüssen stehen (Alkohol, Drogen, Medikamente etc.)können aus Sicherheitsgründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

9.3 Bei unzureichender Ausrüstung (Fehlen der unbedingt erforderlichen Notfallausrüstung wie zB. dem LVSGerät) kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

  1. Skripten, Arbeitsunterlagen

10.1 Für einige Veranstaltungen stehen den Teilnehmern Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und während der Veranstaltung ausgegeben werden. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen
dürfen nicht vervielfältigt werden.

  1. Bildmaterial und Grafiken

11.1 Sämtliches Bildmaterial sowie Grafiken die auf der Homepage verwendet werden, sind Eigentum von Nature-Awakes und dürfen nicht vervielfältigt und an dritte weiter gegeben werden.

  1. Haftungsausschluss

12.1 Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der
erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
Die Teilnehmer bestätigen mit der Anmeldung, dass sie selbstverantwortlich handeln, ausreichend versichert sind und die Veranstalter, Trainer von etwaigen Haftungsansprüchen freistellen.

  1. Datenschutz

13.1 Alle Daten werden elektronisch verarbeitet und archiviert. Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden vertraulich und diskret behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich internen Zwecken. Durch die Teilnahme an den Seminaren gibt der Teilnehmer auch die Zustimmung zur Übermittlung von wiederkehrenden Nachrichten, Informationen oder Werbeaussendungen. Diese Zustimmung ist jederzeit schriftlich und mit sofortiger Wirkung widerrufbar.

  1. Allgemeines

14.1 Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

  1. Gerichtsstand und Recht

15.1 Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des Seminarveranstalters zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

  1. Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Link

16.1 Ein Diensteanbieter, der mittels eines elektronischen Verweises einen Zugang zu fremden Informationen eröffnet, ist für diese Informationen nicht verantwortlich, sofern er von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder, sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat, unverzüglich tätig wird, um den elektronischen Verweis zu entfernen.