Wanderschuhe Nature awakes
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare, Workshops, Geburtstagsfeiern und Trainings

Rechts- und Sicherheitshinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nature awakes
Christian Dackau
Metzgerstraße 66
5101 Bergheim
Österreich

Telefon: +43 (0) 664 / 88190411
E-Mail: office@nature-awakes.at

Stand: August 2026

Sprachliche Gleichbehandlung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei personenbezogenen Bezeichnungen teilweise die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und sind geschlechtsneutral zu verstehen.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen, Workshops, Ferienprogramme, Kindergeburtstage, Natur- und Waldprogramme, MINT-Angebote, mobile Workshops, Schulprogramme, Teamveranstaltungen sowie sonstige Leistungen und Angebote von Nature awakes.

1.2 Nature awakes wird nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet. Die jeweilige buchende bzw. auftraggebende Person wird als „Kunde“ bezeichnet. Bei Buchungen für Kinder und Jugendliche ist der Kunde grundsätzlich die buchende bzw. erziehungsberechtigte Person.

1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, bleiben unberührt.

1.4 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Soweit für Unternehmer und Verbraucher unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten, wird entsprechend zwischen diesen unterschieden.

2. Vertragsschluss und Anmeldung

2.1 Die Anmeldung bzw. Buchung zu einer Veranstaltung kann, soweit vom Veranstalter vorgesehen, über die Website, ein Buchungsformular oder per E-Mail erfolgen.

2.2 Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die gebuchte Leistung ab.

2.3 Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Bestätigung der Buchung durch Nature Awakes oder durch die tatsächliche Durchführung der gebuchten Leistung zustande.

2.4 Die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise und Leistungsbeschreibungen gelten als vereinbart.

2.5 Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

2.6 Die jeweils geltenden AGB werden dem Kunden vor bzw. spätestens bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht.

3. Buchungen für Kinder und Jugendliche

3.1 Die Buchung einer Veranstaltung für minderjährige Teilnehmer erfolgt durch eine hierzu berechtigte erziehungsberechtigte Person.

3.2 Mit der Buchung bestätigt die buchende Person, zur Anmeldung des Kindes bzw. Jugendlichen berechtigt zu sein.

3.3 Die erziehungsberechtigte Person ist dafür verantwortlich, Nature Awakes alle für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.

3.4 Dazu können insbesondere sicherheitsrelevante Informationen über Allergien, Erkrankungen, körperliche Einschränkungen, besondere Bedürfnisse, Ängste oder andere Umstände gehören, sofern diese für die sichere Betreuung und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung relevant sind.

3.5 Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfolgt nicht allein aufgrund dieser AGB. Soweit eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten erforderlich ist, erfolgt diese auf Grundlage der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und, soweit erforderlich, einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung.

4. Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheit

4.1 Die Teilnahme setzt voraus, dass die jeweilige Person gesundheitlich und körperlich in der Lage ist, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.

4.2 Die konkreten Teilnahmevoraussetzungen können je nach Veranstaltung unterschiedlich sein. Hierzu können beispielsweise ein bestimmtes Mindestalter, geeignete Kleidung, festes Schuhwerk oder sonstige Ausrüstung gehören.

4.3 Die vom Veranstalter bekannt gegebenen Sicherheits- und Verhaltensregeln sind einzuhalten.

4.4 Teilnehmer haben Anweisungen der Mitarbeiter und Betreuer von Nature awakes zu befolgen, soweit diese der Sicherheit, dem ordnungsgemäßen Ablauf oder dem Schutz anderer Teilnehmer dienen.

4.5 Nature awakes ist berechtigt, Teilnehmer von einer Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen, wenn deren Verhalten eine erhebliche Gefahr für sie selbst, andere Personen oder die Durchführung der Veranstaltung darstellt.

4.6 Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn ein Teilnehmer aufgrund von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden bzw. die Reaktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigenden Substanzen nicht sicher an der Veranstaltung teilnehmen kann.

4.7 Die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente stellt für sich allein keinen Ausschlussgrund dar. Relevante Medikamente und deren sichere Handhabung sind Nature Awakes mitzuteilen, soweit dies für die sichere Betreuung erforderlich ist.

5. Aufsicht und Übergabe von Kindern

5.1 Bei Veranstaltungen mit Betreuung von Kindern übernimmt Nature awakes die vereinbarte Betreuung für die Dauer und im Umfang der gebuchten Veranstaltung.

5.2 Bei Veranstaltungen, bei denen eine persönliche Übergabe erforderlich ist, sind Kinder von der erziehungsberechtigten bzw. hierzu ausdrücklich ermächtigten Person zu übergeben und nach Ende der Veranstaltung wieder abzuholen.

5.3 Abweichende Regelungen, insbesondere bei Ferienprogrammen, Schulveranstaltungen oder Gruppenangeboten, können für das jeweilige Angebot gesondert vereinbart werden.

5.4 Nature awakes ist berechtigt, eine Person, die ein Kind abholt, nach einer entsprechenden Legitimation zu fragen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.

6. Preise und Zahlung

6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.

6.2 Sofern nicht anders angegeben, sind Veranstaltungsbeiträge vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen.

6.3 Die jeweils zulässige Zahlungsart wird bei der Buchung bzw. auf der Rechnung bekannt gegeben.

6.4 Bei Rechnungen an Unternehmen ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern können zusätzlich die gesetzlich zulässigen Mahn-, Inkasso- und sonstigen Verzugskosten verrechnet werden.

6.6 Bei Verbrauchern werden Verzugsfolgen nur im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht.

7. Stornierung durch den Kunden

7.1 Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich per E-Mail zu erfolgen.

7.2 Für einzelne Angebote können gesonderte Stornobedingungen vereinbart oder bei der Buchung bekannt gegeben werden.

7.3 Soweit keine gesonderten Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornobedingungen:

* bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
* 20 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des vereinbarten Veranstaltungsentgelts
* 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Veranstaltungsentgelts
* 6 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des vereinbarten Veranstaltungsentgelts
* ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Veranstaltungsentgelts

7.4 Dem Kunden bleibt, soweit gesetzlich vorgesehen, der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

7.5 Nature Awakes bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens bzw. Aufwands vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.6 Die Stornokosten entfallen, wenn der Kunde eine geeignete Ersatzperson benennt und diese die Teilnahme vollständig übernimmt, sofern der Ersatzperson keine wichtigen Teilnahmegründe entgegenstehen.

7.7 Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben von diesen Stornobedingungen unberührt.

8. Widerrufs- und Rücktrittsrechte von Verbrauchern

8.1 Soweit ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

8.2 Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sein.

8.3 Soweit Nature awakes mit der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist beginnt, werden die gesetzlich erforderlichen Informationen und Zustimmungen gesondert eingeholt.

9. Änderungen des Programms

9.1 Nature awakes ist berechtigt, das Programm aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten, wetterbedingten oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen geringfügig anzupassen.

9.2 Bei Natur-, Wald- und Outdoorveranstaltungen können wetterbedingte Änderungen insbesondere hinsichtlich Ablauf, Veranstaltungsort, Aktivitäten oder Programmgestaltung erforderlich sein.

9.3 Solche Änderungen berechtigen nicht automatisch zur kostenlosen Stornierung, sofern die vereinbarte wesentliche Leistung weiterhin erbracht wird.

9.4 Muss eine wesentliche Leistung aufgrund unvorhersehbarer Umstände geändert oder durch eine gleichwertige Leistung ersetzt werden, wird Nature awakes den Kunden darüber so früh wie möglich informieren.

10. Absage durch Nature awakes

10.1 Nature awakes ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn deren Durchführung aus wichtigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

10.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei Krankheit von Betreuungspersonal, höherer Gewalt, extremen Wetterbedingungen, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken oder einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl vorliegen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen wurde.

10.3 Bei einer vollständigen Absage durch Nature awakes wird der bereits bezahlte Veranstaltungsbeitrag für die nicht erbrachte Leistung grundsätzlich vollständig zurückerstattet.

10.4 Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

11. Verhalten und Ausschluss

11.1 Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass weder sie selbst noch andere Personen gefährdet, verletzt oder erheblich beeinträchtigt werden.

11.2 Den Anweisungen der Mitarbeiter von Nature awakes ist Folge zu leisten.

11.3 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln kann ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

11.4 Ein Ausschluss ist insbesondere zulässig, wenn eine erhebliche Gefährdung anderer Teilnehmer oder Mitarbeiter besteht.

11.5 Bei einem vom Teilnehmer schuldhaft verursachten Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungsbeitrags, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12. Kleidung und persönliche Ausrüstung

12.1 Für bestimmte Veranstaltungen ist geeignete Kleidung bzw. Ausrüstung erforderlich. Die jeweiligen Anforderungen werden dem Kunden vor oder bei der Buchung bekannt gegeben.

12.2 Der Kunde bzw. die erziehungsberechtigte Person ist dafür verantwortlich, dass die erforderliche persönliche Ausrüstung vorhanden und geeignet ist.

12.3 Bei fehlender oder ungeeigneter Ausrüstung kann die Teilnahme aus Sicherheitsgründen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn eine sichere Durchführung ansonsten nicht gewährleistet werden kann.

13. Arbeitsunterlagen und geistiges Eigentum

13.1 Von Nature awakes zur Verfügung gestellte Arbeitsunterlagen, Skripten, Anleitungen, Konzepte und sonstige Inhalte sind grundsätzlich im Veranstaltungsbeitrag enthalten, sofern nicht anders angegeben.

13.2 Die bereitgestellten Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen bzw. vereinbarten Gebrauch bestimmt.

13.3 Eine vollständige oder auszugsweise Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung der Unterlagen ist ohne vorherige Zustimmung von Nature awakes nicht gestattet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

13.4 Die Urheberrechte und sonstigen Rechte an eigenen Konzepten, Texten, Grafiken, Unterrichtsmaterialien und sonstigen Inhalten verbleiben bei Nature awakes bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

14. Foto- und Videoaufnahmen

14.1 Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.

14.2 Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen identifizierbar sind, erfolgt grundsätzlich nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder einer sonstigen einschlägigen gesetzlichen Rechtsgrundlage.

14.3 Eine Einwilligung für Foto- und Videoaufnahmen ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig anders geregelt ist.

14.4 Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

14.5 Nähere Informationen zur Verarbeitung von Foto- und Videodaten enthält die Datenschutzerklärung bzw. die jeweilige Einwilligungserklärung.

15. Datenschutz

15.1 Nature awakes verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

15.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, zur Abwicklung von Buchungen, zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Kommunikation mit Kunden, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie auf Grundlage sonstiger gesetzlich zulässiger Verarbeitungsgrundlagen.

15.3 Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, Speicherdauer, Empfänger, Betroffenenrechte und weitere datenschutzrechtliche Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung enthalten.

15.4 Gesundheitsdaten, insbesondere Angaben zu Allergien, Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Besonderheiten, werden nur verarbeitet, soweit dies für die sichere Durchführung und Betreuung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Soweit erforderlich, wird hierfür eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung eingeholt.

15.5 Eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken ist nicht Bestandteil der Buchung. Sofern eine entsprechende Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

15.6 Eine erteilte Einwilligung zu Werbezwecken kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

16. Haftung

16.1 Nature awakes haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

16.2 Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Schäden, die aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens verursacht wurden.

16.3 Gegenüber Unternehmern kann die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen werden.

16.4 Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen, sofern Nature awakes deren Verlust oder Beschädigung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen entgegenstehen.

16.5 Die Teilnehmer sind verpflichtet, Wertgegenstände möglichst nicht zu Veranstaltungen mitzunehmen bzw. diese entsprechend sicher aufzubewahren.

16.6 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

17. Versicherung

17.1 Nature awakes verfügt über die für den Betrieb erforderlichen Versicherungen, soweit gesetzlich bzw. für die jeweilige Tätigkeit erforderlich.

17.2 Eine persönliche Kranken-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung der Teilnehmer ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr.

17.3 Eine gesetzlich oder vertraglich erforderliche persönliche Versicherungspflicht des Teilnehmers bleibt unberührt.

18. Höhere Gewalt

18.1 Kann eine Leistung aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Nature awakes nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, ist Nature awakes für die Dauer und den Umfang der Auswirkungen von der Leistungspflicht befreit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

18.2 Als solche Ereignisse kommen insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterbedingungen, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien, Arbeitsausfälle, technische Störungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse in Betracht.

18.3 Nature awakes wird sich bemühen, eine geeignete Ersatzlösung oder einen Ersatztermin anzubieten, sofern dies möglich und zumutbar ist.

19. Gutscheine

19.1 Für Gutscheine gelten die jeweils beim Erwerb bekannt gegebenen Bedingungen und Gültigkeitsfristen.

19.2 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

19.3 Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

20. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

20.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Aufrechnung und zum Zurückbehaltungsrecht.

20.2 Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sofern gesetzlich zulässig.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

21.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen sowie die gesetzlichen Gerichtsstände.

21.3 Für Unternehmer wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Nature awakes vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.

22. Salvatorische Klausel

22.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

22.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erfüllt, soweit dies gesetzlich nicht zulässig ist.

23. Externe Links

23.1 Unsere Website kann Links zu Websites Dritter enthalten.

23.2 Nature awakes hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Inhalte externer Websites und übernimmt daher keine Verantwortung für deren Inhalte, soweit gesetzlich zulässig.

23.3 Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverletzungen auf den verlinkten Seiten erkennbar. Sollte Nature awakes von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangen, wird der betreffende Link nach Prüfung entfernt, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.

24. Schlussbestimmungen

24.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden in geeigneter Form bekannt gegeben.

24.2 Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten AGB, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

24.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen Nature awakes und dem Kunden gehen diesen AGB vor.

24.4 Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben durch diese AGB unberührt.

Nature awakes
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Metzgerstraße 66
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E-Mail: office@nature-awakes.at

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